Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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JAN HÖLCK
Herr Hölck hat seine fachliche Ausrichtung während seiner ersten Berufsjahre in einer überörtlichen Kanzlei für Insolvenzverwaltung begründet. Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche bildet seitdem einen wesentlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Prozessanwalt. Organhaftung, Insolvenzanfechtung, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung stehen dabei ebenso im Zentrum seiner beratenden und gerichtlichen Tätigkeit, wie die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen oder der Validität von Sanierungsgutachten.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Hölck dabei auch über besondere Expertise im Insolvenzarbeitsrecht. Er berät und vertritt Insolvenzverwalter, Gesellschafter und Investoren bei der arbeitsrechtlichen Restrukturierung von Unternehmen in der Krise.
Abseits jeder Krise zählen zu seinen arbeitsrechtlichen Dauermandaten aber auch mittelständische Arbeitgeber, die Herr Hölck in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts berät und gerichtlich vertritt.
Herr Hölck hat zum Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers publiziert und berät bei der Begründung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsmandaten und Dienstverträgen.
Ausbildung / Berufserfahrung
2013
Partner der Sozietät Kolaschnik Partner
Rechtsanwälte PartGmbB
2009-2012
Rechtsanwalt und seit 2010 Gesellschafter
der Kanzlei Nehls Rechtsanwälte
2004–2009
Rechtsanwalt in einer Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei
2002-2004
Referendariat in Schleswig-Holstein und Hamburg
1997-2002
Studium in Kiel
1986-1989
Studium in Göttingen und Hamburg
Tätigkeitsschwerpunkte / Beratungsspektrum
Litigation, Insolvenz und Restrukturierung, Arbeitsrecht
Prozessführung im Insolvenz-, Gesellschafts-
und Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Restrukturierung - Betriebsübergang
Insolvenzarbeitsrecht
Vorträge / Publikationen
Der Geschäftsführer – Bestellung und Anstellung“
in: Bormann/Kauka/Ockelmann, Handbuch GmbH-Recht
Geschäftsführer – Begründung des Dienstvertrages in:
Bross/Flohr, Vertragshandbuch Geschäftsführer – Vorstand - Aufsichtsrat